AGB
1. Anbieter
MW Prestige Rent
Wilerstrasse 99
8370 Sirnach
2. Geltungsbereich
Diese AGB regeln sämtliche Mietverhältnisse zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
Mit der Buchung akzeptiert der Mieter diese Bedingungen vollumfänglich.
3. Voraussetzungen zur Anmietung
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Mindestalter des Mieters: 21 Jahre
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Der Mieter muss seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerausweises sein.
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Ein gültiger amtlicher Ausweis (ID oder Reisepass) ist bei Übergabe vorzulegen.
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Der Vermieter behält sich vor, Anfragen oder Buchungen jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Vertragsabschluss
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Der Mietvertrag kommt zustande durch:
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eine Online-Buchung,
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eine schriftliche Bestätigung durch den Vermieter, oder
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die Unterzeichnung vor Ort.
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Der Vertrag ist erst verbindlich, sobald eine Buchungsbestätigung erfolgt und/oder die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
5. Preise und Zahlung
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Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
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Bei Buchung ist eine Anzahlung von 50 % des Mietpreises zu leisten. Diese ist nicht rückerstattbar.
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Die Restzahlung ist spätestens 7 Tage vor Fahrzeugübergabe fällig.
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Erfolgt keine vollständige Zahlung, besteht kein Anspruch auf Fahrzeugübergabe.
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Der Vermieter behält sich vor, bei Zahlungsverzug den Vertrag zu stornieren und entsprechende Kosten zu verrechnen.
6. Kaution
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Der Mieter hinterlegt eine Kaution in Höhe von CHF 1'000.– vor Mietbeginn.
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Die Rückerstattung der Kaution erfolgt nach Prüfung des Fahrzeugs, in der Regel innerhalb von bis zu 7 Werktagen.
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Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen (z. B. Schäden, Mehrkilometer, Gebühren) direkt mit der Kaution zu verrechnen.
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Eine allfällige Differenz wird dem Mieter nachbelastet.
7. Fahrzeugzustand
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Das Fahrzeug wird dem Mieter in einwandfreiem, geprüftem, sauberem und betriebsbereitem Zustand übergeben.
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Der Zustand des Fahrzeugs wird bei Übergabe mittels Übergabeprotokoll (inkl. Fotos) festgehalten.
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Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemässen Zustand sowie die Vollständigkeit des Fahrzeugs.
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Allfällige Mängel oder Schäden sind vor Fahrtantritt zu melden, andernfalls gilt das Fahrzeug als mangelfrei übernommen.
8. Nutzung des Fahrzeugs
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Das Fahrzeug darf ausschliesslich für die normale Strassennutzung im öffentlichen Verkehr verwendet werden.
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Untersagt sind insbesondere:
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Fahrten auf Rennstrecken sowie Teilnahme an Trackdays,
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Driften, Launch-Control-Missbrauch oder sonstige übermässige Beanspruchung,
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Offroad-Fahrten oder Nutzung abseits befestigter Strassen,
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Weitervermietung oder gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Vermieters,
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Nutzung durch nicht autorisierte bzw. nicht gemeldete Fahrer.
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Bei Verstoss ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
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Der Mieter haftet in diesem Fall vollumfänglich für sämtliche Schäden und Kosten.
9. Auslandfahrten
Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt.
10. Versicherung & Haftung
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Die Fahrzeuge sind haftpflicht- sowie vollkaskoversichert.
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Der Mieter trägt im Schadenfall einen Selbstbehalt von CHF 2'000.– bis CHF 5'000.– pro Ereignis, gemäss Vereinbarung.
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Der Mieter haftet vollumfänglich und unbeschränkt, insbesondere bei:
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grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
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Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss,
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schwerwiegenden Verstössen gegen Verkehrsregeln,
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Nutzung durch nicht autorisierte Fahrer,
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falschen oder unvollständigen Angaben gegenüber dem Vermieter oder Versicherer.
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In diesen Fällen kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein, und sämtliche daraus entstehenden Kosten gehen vollständig zulasten des Mieters.
11. Schäden & Unfälle
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Jeder Schaden oder Unfall ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
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Bei Unfällen ist in jedem Fall die Polizei beizuziehen und ein offizielles Unfallprotokoll zu erstellen.
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Der Mieter ist verpflichtet, alle relevanten Informationen (Beteiligte, Zeugen, Fotos etc.) vollständig zu dokumentieren.
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Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen keine Schuldanerkennungen oder Zahlungen gegenüber Dritten abgegeben werden.
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Bei Verletzung dieser Pflichten haftet der Mieter vollumfänglich für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Kosten.
12. Technische Überwachung / GPS
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Die Fahrzeuge können mit GPS-Tracking-Systemen ausgestattet sein.
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Die Nutzung erfolgt ausschliesslich zum Zweck des Diebstahlschutzes, der Ortung sowie der Missbrauchs- und Vertragskontrolle.
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Der Mieter erklärt sich mit der Verarbeitung der hierfür erforderlichen Daten einverstanden.
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Der Vermieter ist berechtigt, bei Verdacht auf Missbrauch oder Vertragsverletzung den Standort des Fahrzeugs jederzeit abzurufen.
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Eine Nutzung der Daten zu anderen Zwecken erfolgt nicht.
13. Kilometerbegrenzung
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Die im Mietpreis enthaltenen Kilometer richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
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Überschreitungen werden mit CHF 4.– pro Mehrkilometer zusätzlich in Rechnung gestellt.
14. Rückgabe
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Das Fahrzeug ist termingerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
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Bei verspäteter Rückgabe wird eine zusätzliche Gebühr verrechnet.
15. Treibstoffregelung
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Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und ist vom Mieter ebenfalls vollgetankt zurückzugeben.
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Für Fahrzeuge, die gemäss Herstellervorgaben mit Benzin (mind. ROZ 98) zu betanken sind, ist ausschliesslich dieser Treibstoff zu verwenden.
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Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Treibstoffbelege während der Mietdauer aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
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Bei falscher Betankung oder fehlenden Nachweisen behält sich der Vermieter vor, allfällige Schäden, Folgekosten sowie eine Umtriebsentschädigung dem Mieter vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
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Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt retourniert, wird der fehlende Treibstoff zuzüglich einer Servicepauschale verrechnet.
16. Reinigung
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Normale, dem Gebrauch entsprechende Verschmutzungen sind im Mietpreis inbegriffen.
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Bei übermässiger Verschmutzung wird eine Reinigungsgebühr von CHF 100.– bis CHF 800.– (je nach Aufwand) zusätzlich verrechnet.
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Der Vermieter behält sich vor, bei besonders starken Verschmutzungen oder unsachgemässer Nutzung weitergehende Kosten in Rechnung zu stellen.
17. Rauch- und Tierverbot
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Das Rauchen ist im Fahrzeug strikt untersagt.
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Die Mitnahme von Tieren im Fahrzeug ist nicht gestattet.
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Bei Verstoss wird eine Reinigungs- sowie Wertminderungsgebühr erhoben. Der Vermieter behält sich vor, weitergehende Schäden und Umtriebe zusätzlich in Rechnung zu stellen.
18. Verkehrsdelikte
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Der Mieter haftet vollumfänglich für sämtliche während der Mietdauer verursachten Verkehrsdelikte, Bussen, Gebühren und Strafen.
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Der Vermieter ist berechtigt, die Daten des Mieters an Behörden weiterzugeben.
19. Stornierung
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Die geleistete Anzahlung ist nicht rückerstattbar.
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Bei Stornierungen weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn werden 100 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.
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Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Vermieter.
20. Mietabbruch
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Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere bei:
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missbräuchlicher Nutzung des Fahrzeugs,
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falschen oder unvollständigen Angaben des Mieters,
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grobfahrlässigem oder gefährlichem Verhalten.
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In diesem Fall ist das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben.
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Eine Rückerstattung des Mietpreises erfolgt nicht.
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Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
21. Haftungsausschluss Vermieter
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Der Vermieter haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
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Jegliche Haftung des Vermieters ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
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Der Vermieter haftet insbesondere nicht für persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen oder beschädigt werden.
22. Datenschutz
Es gilt die separate Datenschutzerklärung.
23. Gerichtsstand
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Schweizer Recht
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Gerichtsstand: Sirnach, Kanton Thurgau
24. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.