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AGB

1. Anbieter

MW Prestige Rent

Wilerstrasse 99

8370 Sirnach

info@mwprestigerent.ch

2. Geltungsbereich

Diese AGB regeln sämtliche Mietverhältnisse zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
Mit der Buchung akzeptiert der Mieter diese Bedingungen vollumfänglich.

3. Voraussetzungen zur Anmietung

  • Mindestalter des Mieters: 21 Jahre

  • Der Mieter muss seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerausweises sein.

  • Ein gültiger amtlicher Ausweis (ID oder Reisepass) ist bei Übergabe vorzulegen.

  • Der Vermieter behält sich vor, Anfragen oder Buchungen jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Vertragsabschluss

  • Der Mietvertrag kommt zustande durch:

    • eine Online-Buchung,

    • eine schriftliche Bestätigung durch den Vermieter, oder

    • die Unterzeichnung vor Ort.

  • Der Vertrag ist erst verbindlich, sobald eine Buchungsbestätigung erfolgt und/oder die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.

5. Preise und Zahlung

  • Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

  • Bei Buchung ist eine Anzahlung von 50 % des Mietpreises zu leisten. Diese ist nicht rückerstattbar.

  • Die Restzahlung ist spätestens 7 Tage vor Fahrzeugübergabe fällig.

  • Erfolgt keine vollständige Zahlung, besteht kein Anspruch auf Fahrzeugübergabe.

  • Der Vermieter behält sich vor, bei Zahlungsverzug den Vertrag zu stornieren und entsprechende Kosten zu verrechnen.

6. Kaution

  • Der Mieter hinterlegt eine Kaution in Höhe von CHF 1'000.– vor Mietbeginn.

  • Die Rückerstattung der Kaution erfolgt nach Prüfung des Fahrzeugs, in der Regel innerhalb von bis zu 7 Werktagen.

  • Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen (z. B. Schäden, Mehrkilometer, Gebühren) direkt mit der Kaution zu verrechnen.

  • Eine allfällige Differenz wird dem Mieter nachbelastet.

7. Fahrzeugzustand

  • Das Fahrzeug wird dem Mieter in einwandfreiem, geprüftem, sauberem und betriebsbereitem Zustand übergeben.

  • Der Zustand des Fahrzeugs wird bei Übergabe mittels Übergabeprotokoll (inkl. Fotos) festgehalten.

  • Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemässen Zustand sowie die Vollständigkeit des Fahrzeugs.

  • Allfällige Mängel oder Schäden sind vor Fahrtantritt zu melden, andernfalls gilt das Fahrzeug als mangelfrei übernommen.

8. Nutzung des Fahrzeugs

  • Das Fahrzeug darf ausschliesslich für die normale Strassennutzung im öffentlichen Verkehr verwendet werden.

  • Untersagt sind insbesondere:

    • Fahrten auf Rennstrecken sowie Teilnahme an Trackdays,

    • Driften, Launch-Control-Missbrauch oder sonstige übermässige Beanspruchung,

    • Offroad-Fahrten oder Nutzung abseits befestigter Strassen,

    • Weitervermietung oder gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Vermieters,

    • Nutzung durch nicht autorisierte bzw. nicht gemeldete Fahrer.

  • Bei Verstoss ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

  • Der Mieter haftet in diesem Fall vollumfänglich für sämtliche Schäden und Kosten.

9. Auslandfahrten

Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt.

10. Versicherung & Haftung

  • Die Fahrzeuge sind haftpflicht- sowie vollkaskoversichert.

  • Der Mieter trägt im Schadenfall einen Selbstbehalt von CHF 2'000.– bis CHF 5'000.– pro Ereignis, gemäss Vereinbarung.

  • Der Mieter haftet vollumfänglich und unbeschränkt, insbesondere bei:

  • grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,

  • Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss,

  • schwerwiegenden Verstössen gegen Verkehrsregeln,

  • Nutzung durch nicht autorisierte Fahrer,

  • falschen oder unvollständigen Angaben gegenüber dem Vermieter oder Versicherer.

  • In diesen Fällen kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein, und sämtliche daraus entstehenden Kosten gehen vollständig zulasten des Mieters.

11. Schäden & Unfälle

  • Jeder Schaden oder Unfall ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.

  • Bei Unfällen ist in jedem Fall die Polizei beizuziehen und ein offizielles Unfallprotokoll zu erstellen.

  • Der Mieter ist verpflichtet, alle relevanten Informationen (Beteiligte, Zeugen, Fotos etc.) vollständig zu dokumentieren.

  • Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen keine Schuldanerkennungen oder Zahlungen gegenüber Dritten abgegeben werden.

  • Bei Verletzung dieser Pflichten haftet der Mieter vollumfänglich für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Kosten.

12. Technische Überwachung / GPS

  • Die Fahrzeuge können mit GPS-Tracking-Systemen ausgestattet sein.

  • Die Nutzung erfolgt ausschliesslich zum Zweck des Diebstahlschutzes, der Ortung sowie der Missbrauchs- und Vertragskontrolle.

  • Der Mieter erklärt sich mit der Verarbeitung der hierfür erforderlichen Daten einverstanden.

  • Der Vermieter ist berechtigt, bei Verdacht auf Missbrauch oder Vertragsverletzung den Standort des Fahrzeugs jederzeit abzurufen.

  • Eine Nutzung der Daten zu anderen Zwecken erfolgt nicht.

13. Kilometerbegrenzung

  • Die im Mietpreis enthaltenen Kilometer richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

  • Überschreitungen werden mit CHF 4.– pro Mehrkilometer zusätzlich in Rechnung gestellt.

14. Rückgabe

  • Das Fahrzeug ist termingerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

  • Bei verspäteter Rückgabe wird eine zusätzliche Gebühr verrechnet.

15. Treibstoffregelung

  • Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und ist vom Mieter ebenfalls vollgetankt zurückzugeben.

  • Für Fahrzeuge, die gemäss Herstellervorgaben mit Benzin (mind. ROZ 98) zu betanken sind, ist ausschliesslich dieser Treibstoff zu verwenden.

  • Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Treibstoffbelege während der Mietdauer aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

  • Bei falscher Betankung oder fehlenden Nachweisen behält sich der Vermieter vor, allfällige Schäden, Folgekosten sowie eine Umtriebsentschädigung dem Mieter vollumfänglich in Rechnung zu stellen.

  • Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt retourniert, wird der fehlende Treibstoff zuzüglich einer Servicepauschale verrechnet.

16. Reinigung

  • Normale, dem Gebrauch entsprechende Verschmutzungen sind im Mietpreis inbegriffen.

  • Bei übermässiger Verschmutzung wird eine Reinigungsgebühr von CHF 100.– bis CHF 800.– (je nach Aufwand) zusätzlich verrechnet.

  • Der Vermieter behält sich vor, bei besonders starken Verschmutzungen oder unsachgemässer Nutzung weitergehende Kosten in Rechnung zu stellen.

17. Rauch- und Tierverbot

  • Das Rauchen ist im Fahrzeug strikt untersagt.

  • Die Mitnahme von Tieren im Fahrzeug ist nicht gestattet.

  • Bei Verstoss wird eine Reinigungs- sowie Wertminderungsgebühr erhoben. Der Vermieter behält sich vor, weitergehende Schäden und Umtriebe zusätzlich in Rechnung zu stellen.

18. Verkehrsdelikte

  • Der Mieter haftet vollumfänglich für sämtliche während der Mietdauer verursachten Verkehrsdelikte, Bussen, Gebühren und Strafen.

  • Der Vermieter ist berechtigt, die Daten des Mieters an Behörden weiterzugeben.

19. Stornierung

  • Die geleistete Anzahlung ist nicht rückerstattbar.

  • Bei Stornierungen weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn werden 100 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.

  • Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Vermieter.

20. Mietabbruch

  • Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere bei:

    • missbräuchlicher Nutzung des Fahrzeugs,

    • falschen oder unvollständigen Angaben des Mieters,

    • grobfahrlässigem oder gefährlichem Verhalten.

  • In diesem Fall ist das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben.

  • Eine Rückerstattung des Mietpreises erfolgt nicht.

  • Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

21. Haftungsausschluss Vermieter

  • Der Vermieter haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

  • Jegliche Haftung des Vermieters ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  • Der Vermieter haftet insbesondere nicht für persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen oder beschädigt werden.

22. Datenschutz

Es gilt die separate Datenschutzerklärung.

23. Gerichtsstand

  • Schweizer Recht

  • Gerichtsstand: Sirnach, Kanton Thurgau

24. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.

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